Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen schulspezifischen Maßnahmen zur Reduktion der Covid-19 Infektionszahlen.

 

18.04.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler!

 
Der aktuelle Erlass: schulbetrieb_20220419

Hier die Kurzinformation zu den aktuellen Vorgaben ab 19.04.2022:
– Schüler/innen müssen außerhalb der Klassen- und Gruppenräume in der Schule eine FFP2-Maske tragen.
– Geimpfte oder genesene Lehrkräfte tragen, außer in Klassen- und Gruppenräumen, im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske.
– Nicht geimpfte oder nicht genesene Lehrkräfte sowie externe Personen tragen im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske.
Präsenzpflicht an Schulen für alle Schülerinnen und Schüler.
– Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance Learning umgestellt.
– Externe Personen (Voraussetzung FFP-2-Maske) können wieder an die Schule kommen (Unterrichtsprojekte, Vorführungen, …)

Hygienebestimmungen für abschließende Prüfungen (für 5. Klassen)
Um das Infektionsrisiko am Schulstandort während der Durchführung der abschließenden Prüfungen zu minimieren und damit sicherzustellen, dass so viele Prüfungskandidat/inn/en wie möglich an den abschließenden Prüfungen teilnehmen können, werden folgende Maßnahmen getroffen:

Vom Beginn der vorletzten Unterrichtswoche (ab 19.4.2022) bis zum Beginn der Klausurprüfung findet eine Sicherheitsphase statt. Schüler/innen der Abschlussklassen, die sich an der Schule aufhalten, müssen jeden Tag eine geringe epidemiologische Gefahr nachweisen. Dieser muss durch Antigen- oder PCR-Tests erbracht werden, wobei zumindest einmal wöchentlich ein PCR-Test nachgewiesen werden muss.

Testungen:
Die Schüler/innen müssen zumindest einen PCR-Test pro Woche erbringen. – Antigentestungen nur mehr nach Bedarf!

Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.

Für die Schulleitung
Christian Eberl, Elisabeth Sporer, Georg Strobl, Martina Messner

 

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06.03.2022

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler!

Wir möchten euch über die Regelung ab nächster Woche informieren:
– Weiterhin gilt, dass am Sitzplatz für alle Schüler*innen die Maskenpflicht aufgehoben ist.
– Geimpfte und genesene Lehrpersonen können im Unterricht die Maske abnehmen.
Außerhalb der Klassen- und Gruppenräume bleibt für alle – Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie sonstige Bedienstete – die Maskenpflicht aufrecht.
– Die Testpflicht bleibt ebenfalls weiterhin aufrecht.

Für die Schulleitung
Christian Eberl, Elisabeth Sporer, Georg Strobl, Martina Messner

 

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27.02.2022

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler!

Wir möchten euch über die Regelung ab nächster Woche informieren:
– In allen Schulen wird der Unterricht wieder in Präsenz stattfinden – und das verpflichtend für alle Schüler*innen. (ein Fernbleiben vom Unterricht aus Corona-Sicherheitsgründen ist nicht mehr zulässig)
– Externe Personen können wieder an die Schule kommen.
– Weiterhin gilt, dass am Sitzplatz für alle Schüler*innen die Maskenpflicht aufgehoben ist (für Lehrer*innen erst ab 5.3.2022)

Regelung am heurigen Faschingsdienstag: (1.3.2022)

o Es findet regulärer Unterricht für alle Schüler*innen in den jeweiligen Klassenräumen bis 11:35 Uhr statt
o Selbstverständlich müssen die Covid 19-Maßnahmen (Abstand, Maske, Testung) eingehalten werden
o Wir wünschen uns baldige Normalität und können dieses Ziel nur gemeinsam mit disziplinärem Verhalten erreichen. Bitte auch am Faschingsdienstag beachten!

Für die Schulleitung
Christian Eberl, Elisabeth Sporer, Georg Strobl, Martina Messner

 

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21.02.2022

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler!

Heute wurde vom Bildungsministerium der Erlass zu den ab Montag, dem 21. Feber 2022, geltenden Maßnahmen übermittelt: Erlass Schulbetrieb ab 21.02.2022.

Die wesentlichen Punkte sind,
– dass am Sitzplatz für alle Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht aufgehoben ist, und
– dass Schulveranstaltungen wieder möglich sind.

Aktuelle Infoplakate zum Download:

Gerne steht die Schulleitung für Fragen zur Verfügung.

Besten Gruß
Für die Schulleitung

Christian Eberl, Elisabeth Sporer, Georg Strobl, Martina Messner

 

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07.01.2022

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler!

Die aktuellen Informationen zum Schulbetrieb ab 10.1.2022:

Zusammenfassung:
– Die Sicherheitsphase wird bis zum 28. Feber 2022 verlängert.
– Der Schulbetrieb und der Unterricht finden normal auf Basis der jeweiligen Stundenpläne in Präsenz statt.
– Die bisher gültigen Regelungen bleiben im Wesentlichen aufrecht. (Ein Fernbleiben vom Präsenzunterricht ist weiterhin tageweise möglich, setzt jedoch eine schriftliche Meldung der Eltern an die Direktion vorab voraus.)
– Eine genaue Darstellung der aktuellen Vorgaben findet sich auf der Homepage des Bildungsministeriums unter: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html
– Ab 17.1.2022: zwei PCR Testungen pro Woche

Gerne steht die Schulleitung für Fragen zur Verfügung.

Besten Gruß
Für die Schulleitung

Christian Eberl, Elisabeth Sporer, Georg Strobl, Martina Messner

 

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14.12.2021

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler!

Wie bereits erwähnt, wird die Sicherheitsphase bis 14.1.2022 verlängert. Damit verbunden sind wesentliche Einschränkungen bei der Durchführung von Schulveranstaltungen:

Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung)
Diese finden nicht statt!

Aufbauend auf den gesetzlichen Vorgaben werden für die letzte Schulwoche vor Weihnachten folgende Regelungen getroffen:

Unterrichtsende: am Donnerstag den 23.12.2021: 11:35 Uhr (gilt auch für Abendschüler*innen)
o Normaler Unterricht gemäß Stundenplan: von 08:00 Uhr bis 10:45 Uhr
o In der 4. Stunde kann eine Weihnachtsfeier im Klassenrahmen erfolgen – Klassenvorstände, die eine Weihnachtsfeier machen wollen, sollen sich mit der unterrichtenden Lehrperson abstimmen und die zuständige Abteilungsvorständ*in informieren.
o Es sind keine klassenübergreifenden Weihnachtsfeiern zulässig

– Nicht zulässig sind insbesondere auch: Kinobesuch, Schifahren, Rodeln usw. (ein Spaziergang im Freien ist zulässig)

– Konsumation von Alkohol ist nicht erlaubt

– Für Schüler der Bauhandwerkerschule gibt es für den 23.12.2021 eine getrennte Regelung -> Info kommt von AV Strobl

Im Sinne der Minimierung des Risikos der Übertragung von Covid-19 ersuchen wir um Verständnis für diese strikten Vorgaben.

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung

Für die Schulleitung

Christian Eberl, Elisabeth Sporer, Georg Strobl, Martina Messner

 

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10.12.2021

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler!

-> Aktueller Erlass zum Schulbetrieb ab 13.12.2021: schulbetrieb20211213_erlass

Anbei übermitteln wir Ihnen die aktuelle Information bezüglich des Schulbetriebs in den nächsten Wochen:

Neuerungen:

Sicherheitsphase: wird bis 14.01.2022 verlängert
Schulfrei: 07.01.2022 (an der HTL Bau und Design bereits schulautonom für frei erklärt)
Testungen: Alle Schüler/innen, die sich im Schulgebäude aufhalten, testen dreimal pro Woche, davon mindestens einmal mit PCR-Test.
Darüber hinaus hat die Schulleitung in allen Klassen, in denen ein Schüler bzw. eine Schülerin mittels PCR-Test positiv getestet wird, sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Klasse an den auf die Feststellung folgenden fünf Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest durchführen
PCR – positiv: Treten in einer Klasse zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, wird die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings.
• Für die Weihnachtsferien erhalten Schülerinnen und Schüler drei Antigentests, um sich während der Ferien, aber jedenfalls vor der Rückkehr in die Schule, testen zu können. Schulleitungen bzw. Lehrpersonen werden ersucht, Erziehungsberechtigte und Schüler/innen um die Durchführung eines Tests im Jänner einen Tag vor der Rückkehr in die Schule zu bitten, damit ein möglichst sicherer Schulstart nach den Ferien möglich ist.
• Schüler*innen die zu spät zum Unterricht erscheinen oder an den Testtagen fehlen, sind verpflichtet sich in der Direktion zu melden und einen Antigen-Test zu machen.
Natürlich ist ein externer Antigen-Test/PCR-Test auch gültig.

Bereits bisher geltende Regelungen:

• Der Präsenzunterricht in den einzelnen Klassen nach Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht.
Flächendeckendes Distance Learning ist nicht vorgesehen.
Eine virtuelle Teilnahme am Unterricht ist nicht vorgesehen.
Geplante Schriftliche Leistungsfeststellungen wie z.B. Schularbeiten oder Tests finden planmäßig statt. Allenfalls erforderliche Ersatztermine (für fernbleibende Schüler*innen) sind mit der jeweiligen Lehrperson zu vereinbaren

Bewegung und Sport
• In dieser Phase findet für anwesende Schüler*innen keine Sportausübung statt.
• Alternativ ist in Abhängigkeit der Witterung ein einfaches Bewegen in der frischen Luft (Spazierengehen) möglich und auch gewünscht. Bitte entsprechende Bekleidung mitbringen.
• Sollte es die Witterungslage nicht zulassen, kann die Unterrichtszeit für einen theoretischen Unterrichtsblock im Fach Bewegung und Sport oder auch zur Vorbereitung für andere Unterrichtseinheiten in der Klasse verwendet werden. Es handelt sich jedoch nicht um Freistunden. Die Anwesenheitspflicht während dieser Stunden bzw. Betreuungsverpflichtung bleibt aufrecht.
Bewegung und Sport: Treffpunkt in der Turnhalle (nicht in Klasse)
– Umziehen in der Turnhalle nicht erforderlich (keine Sportbekleidung)
– Schulische Unterlagen bitte mitbringen

Fernbleiben vom Unterricht:
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass ein Fernbleiben vom Präsenzunterricht zwar tageweise möglich ist, dass wir auf Grund der Aufsichtspflicht jedoch eine schriftliche Meldung der Eltern (bei Volljährigkeit: selber machen) an die Direktion (direktion@htl-ibk.at) vorab benötigen. Die Meldung kann nicht gruppenweise erfolgen.

Pünktlichkeit: Um den Testaufwand möglichst zu begrenzen, wird ein pünktliches Erscheinen zum Schulbeginn eingefordert.

Masken / Maskenpause:
FFP2-Maske ist im gesamten Schulgebäude zu tragen

Um zu vermeiden, dass die FFP2 Maske über mehrere Stunden ununterbrochen getragen werden muss, können sowohl von Schüler*innen als auch Lehrer*innen Pausen gemacht werden, in denen die FFP2 Maske kurzfristig abgenommen werden kann, z. B. während des Durchlüftens von Klassenräumen oder während kurzer Pausen im Freien.

Schulautonome Festlegung betreffend Lüftungspausen/Maskenpausen
Die Lüftungspausen – akustisch durch die Schulglocke hörbar – erfolgen alle 25 Minuten.
Zu Beginn und in der Mitte jeder Unterrichtsstunde jeweils 5 Minuten
z.B.: 08:00 / 08:25 / 08:50 / 09:15 / 09:40 usw.

Hinweis:
• Vorgaben betreffend Lüftungspausen / Maskenpausen gelten auch im vierten Stock.
• Auf eine Trennung von Essensphasen und Arbeitsphasen achten

Gerne steht die Schulleitung für Fragen zur Verfügung.

Besten Gruß
Für die Schulleitung

Christian Eberl, Elisabeth Sporer, Georg Strobl, Martina Messner

 

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Download PDF: Sicher in die Schule! Welcher Nachweis gilt?

Download: Gemeinsamer Elternbrief des Herrn Bundesministers mit Vertretern des Elternbeirats

4-Punkte-Plan für einen sicheren Schulstart im Herbst

Die vier zentralen Maßnahmen für einen sicheren Schulstart im Herbst sind:
1. Frühwarnsystem für Schulen und elementarpädagogische Einrichtungen
2. Regelmäßige PCR- und Antigen-Tests an allen Schulen
3. Impfangebot an der Schule durch Impfbusse
4. Effiziente Raumluftreiniger im Schulbereich – dort wo Luftaustausch über Fenster nicht möglich ist

Der 4-Punkte-Plan auf einen Blick:

Frühwarnsystem für Schulen und elementarpädagogische Einrichtungen
• In Kooperation mit der TU Wien und der Uni Innsbruck werden regelmäßig Abwasseranalysen bei 116 Kläranlagen in ganz Österreich durchgeführt. Damit sind rund 75 % der Schüler/innen und 3.062 Schulstandorte erfasst.
• Die Abwasseranalyse kann das Virus schon rund sieben Tage vor dem ersten Erkennen der Infektionen nachweisen. Bei erhöhter Risikolage werden die Schulen und die elementarpädagogischen Einrichtungen der Gemeinde oder Region frühzeitig gewarnt und können regional reagieren (Tests, Masken), bevor sich die Infektionen ausbreiten.

Regelmäßige Testungen bei Schüler/innen: Kombination von Antigen- und PCR-Tests
• Die Testpflicht für einen Schulbesuch bleibt auch im Herbst erhalten.
• Die Tests finden dreimal die Woche statt.
• Das Angebot eines Antigen-Tests wird erweitert um das Angebot von PCR-Tests = ALLES SPÜLT.
• Für geimpfte Schüler/innen entfällt – auf Basis eines gültigen Nachweises – die Testpflicht. Eine freiwillige Teilnahme ist aber möglich.
• Corona-Testpass: negative Testergebnisse sowie eine erfolgte Impfung werden wie im vergangenen Schuljahr im Corona-Testpass mit einem Ninja-Sticker vermerkt; dieser gilt für Schüler/innen ab sechs Jahren bei externen Stellen als gültiger Nachweis einer Testung/Impfung (ab 12 Jahren).

Impfangebot an der Schule durch Impfbusse
• Schüler/innen ab 12 Jahren haben die Möglichkeit, sich impfen zu lassen
• Um die Impfung niederschwellig anzubieten, werden Impfbusse – bereits während der Sommerschule – Schulstandorte anfahren.

Effiziente Raumluftreiniger im Schulbereich – dort wo Luftaustausch über Fenster nicht möglich ist
• Das BMBWF wird kommenden Herbst mit einem 10 Millionen Euro dotierten Unterstützungspaket Schulerhalter im Bedarfsfall bei der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten unterstützen.
• Grundsätzlich geben Expert/innen dem regelmäßigen Lüften von Klassenzimmern übereinstimmend den Vorrang. Können die Fenster allerdings nicht geöffnet oder nur gekippt werden, sind Luftreinigungsgeräte eine sinnvolle Investition, um die Infektionsübertragung durch Aerosole zu minimieren.
• Die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten ersetzt nicht die übrigen Präventionsmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung (Testen, Abstand wahren, Hygiene, Maske Tragen FFP2,…)

Details zum 4-Punkte-Plan finden Sie unter: www.sichereschule.at

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Wir bitten, die nützlichen Hinweise auf den ministeriellen Seiten zu beachten.

Sozialministerium:
https://www.sozialministerium.at FAQ

Bildungsministerium:
https://www.bmbwf.gv.at Corona-Virus